Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname  Schmidbauer Photography durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Bildmaterial.

2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung.

3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Diese AGB finden auch auf die elektronische Speicherung, den Abruf und die Übermittlung von digitalen Bilddatensätzen Anwendung.

4. Es gelten ausschließlich die AGB der Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde mit der Geltung dieser AGB für das jeweilige Vertragsverhältnis nicht einverstanden, so hat er bereits geliefertes Bildmaterial unverzüglich von allen Datenträgern zu löschen.

5. Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography stellt dem Kunden Bilder bzw. Bildmaterial in elektronischer Form (insbesondere digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder Übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur Nutzung des ausgewählten Bildmaterials ein. Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Die Nutzungsrechtsvergabe erfolgt vorbehaltlich einer gesonderten, abweichenden Vereinbarung nur für den Raum Bundesrepublik Deutschland. Das Bildmaterial wird dem Kunden zum Zwecke des Erwerbs von Nutzungsrechten und der Nutzung vorübergehend zur Verfügung gestellt. Es verbleibt im Eigentum von Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography oder des jeweiligen Fotografen.

6. Das Bildmaterial wird dem Kunden zum Zwecke des Erwerbs von Nutzungsrechten und der Nutzung vorübergehend zur Verfügung gestellt. Es verbleibt im Eigentum von Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography oder des jeweiligen Fotografen.

II. Produktionsaufträge

1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen.
Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.

2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.

3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal zehn Jahre.

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte und Nutzungshonorar

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Im Fall einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials, unberechtigter Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Anfertigung jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte ist Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography berechtigt, neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.

3. Jede gewerbliche Nutzung des Bildmaterials von Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography ist honorarpflichtig, insbesondere auch die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken, zu Layoutzwecken, für Kundenpräsentationen und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werks werden.

IV. Bildquellennachweis und Belegexemplar

1. Der Kunde verpflichtet sich, bei gewerblicher Nutzung und deren Veröffentlichung einen Hinweis auf Fotostudio Ottobrunn Schmidbauer (Bildquellennachweis) anzubringen.

2. Unterbleibt der Bildquellennachweis ganz oder teilweise ohne Verlangen der Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography, ist Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography berechtigt, einen Aufschlag von 100 % auf das vereinbarte Honorar zu berechnen. Der Kunde hat Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography von aus dem unterlassenen Bildquellennachweis resultierenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

3. Von jeder Veröffentlichung in Printmedien hat der Kunde der Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography unaufgefordert kostenlos ein vollständiges Belegexemplar des jeweiligen Mediums (z.B. Zeitung, Zeitschrift, Buch, Kalender etc.) zuzusenden. Ist das Belegexemplar binnen eines Monats nach Veröffentlichung nicht bei Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography eingegangen, ist Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography berechtigt, einen Ausschnittdienst mit der Beschaffung von Kopien der Veröffentlichung auf Kosten des Kunden zu beauftragen.

4. Der Kunde ist zudem verpflichtet, bei der digitalen Erfassung den Namen Fotostudio Ottobrunn Schmidbauer mit den Bilddaten elektronisch zu verknüpfen (Digitaler Bildrechtevermerk). Der Kunde hat sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder jederzeit erkennbar sind. Bei Unterlassung eines ordnungsgemäßen Vermerks nach VI. Ziffer 1. ist der Kunde verpflichtet, an die Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR zu bezahlen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen. Der Kunde hat die Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography von aus dem unterlassenen Digitalen Bildrechtevermerk resultierenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.

V. Haftung, Schadensersatz und Vertragsstrafe

1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

4. Der Kunde trägt die Verantwortung für das Bildmaterials. Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography haftet nicht für Rechtsverletzungen durch eine vertragswidrige, verfälschende und/oder sinnenstellende Nutzung in Bild und Text. Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography haftet, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, insbesondere nicht für die nicht redaktionelle Nutzung des Bildmaterials sowie für die Nutzung zu werblichen Zwecken. Die Haftung ist ferner dann ausgeschlossen, wenn erst durch die konkrete ehrverletzende redaktionelle Einbindung des Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography Bildmaterials Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten verletzt werden. Werden durch vertragswidrige Art und Weise der Verwendung des Bildmaterials Rechte, insbesondere Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten oder Dritter, verletzt, hat der Kunde die Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography von daraus resultierenden, gegen die Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography gerichteten Ansprüchen auf erstes Anfordern freizustellen. Nach Wahl von Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography auch in Geld.

5. Sofern nichts abweichendes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, ist der Kunde verpflichtet, ggf. bestehende Urheber-und sonstige Rechte an den abgebildeten Gegenständen sowie Rechte am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte mit ihren Rechtsträgern auf eigene Kosten und eigenes Risiko zu klären und erforderliche vorherige Zustimmungen zur Veröffentlichung – z.B. für werbliche Nutzung – einzuholen. Der Kunde stellt die Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Fotostudio Ottobrunn Schmidbauer Photography aus Anlass einer unerlaubten Nutzung des Materials – egal aus welchem Rechtsgrund – erhoben werden. Die der Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography diesbezüglich entstehenden Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung und/oder -verfolgung gegenüber Dritten, gehen zu Lasten des Kunden.

6. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

7. Der Kunde erwirbt weder mit der Zahlung von Blockierungsgebühren noch einer Vertragsstrafe ein Eigentums- und/oder Nutzungsrecht.

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VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste der Claudia und Florian Schmidbauer GbR, Firmenname Schmidbauer Photography. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber wiederrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig.

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.

5. Das Honorar muss bei Übergabe der Fotos/DVDs/Bücher gezahlt werden.

6. Das Honorar ist spätestens binnen 8 Tagen nach Rechnungsstellungen zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7. Soweit der Auftraggeber einen Auftrag bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Durchführungstermin storniert, entstehen dem Auftraggeber hierdurch keine Kosten. Erfolgt eine Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Durchführungstermin, so ist der Verwender berechtigt, eine Rechnung in Höhe der Ausfallzeit oder Shootings zu stellen. Bei nicht abgesagten Terminen weniger als 24 Stunden vor Termin, verlieren Gutscheine Ihre Gültigkeit.

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinn entsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

VIII. Streitbeilegungsverfahren

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (http://www.verbraucherschlichter.de).